Ein Beitrag zur systematischen Entwicklung der Schutzgebiete in Deutschland
K U R Z F A S S U N G
Workshop des BfN/INA Vilm, 10.02.2004
Sachstand:
Die Flächen bezogene Unterschutzstellung ist eines der wichtigsten Instrumentarien des Naturschutzes mit quantitativen Erfolgen vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält für diese Art Gebietsschutz Rahmenvorschriften, d.h. Richtlinien für die Landesgesetzgeber (Art. 75 GG). Um wirksam zu werden, bedürfen sie der Umsetzung in den Landesnaturschutzgesetzen. Auch Großschutzgebiete fallen darunter. Sie stehen in der Zuständigkeit der Länder. Seewärts der 12 sm-Zone (AWZ) ist der Bund direkt zuständig.
Neben der staatlichen Fürsorge ist das ehrenamtliche und verbandliche Engagement von zunehmender Bedeutung.
Problemstellung:
Die Existenz von über 100 Großschutzgebieten in Deutschland ist sicherlich ein wichtiger Beitrag, um Naturschutz in der Fläche zu garantieren und Wohlfahrtswirkungen für die Gesellschaft vorzuhalten. Aber das allein reicht nicht aus. Untersuchungen und Publikationen wie die „Daten zur Natur“ des Bundesamtes für Naturschutz bieten viele Anhaltspunkte, dass weitere Anstrengungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland unternommen werden müssen. Die Addition der Schutzgebietsflächen führt nämlich nicht zu dem Ergebnis, dass alles in Größe und Qualität zufrieden stellend ist. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwächen fehlt es heute oft an der nötigen politischen und materiellen Unterstützung der Schutzgebiete.
Weitere Stichworte liefern u.a.:
Lösungsvorschlag
EUROPARC Deutschland schlägt vor, einen Aktionsplan für unsere Großschutzgebiete zu erarbeiten. Als ein strategisches Orientierungsdokument hat der Aktionsplan folgende Zielstellungen:
Der Aktionsplan sieht verschiedene Handlungsfelder und Arbeitsschritte vor, die inhaltlich folgende Bereiche abdecken:
Der Aktionsplan für Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke soll Anleitung und Dokument für die Praxis werden, das den Stellenwert der Schutzgebiete im 21. Jahrhundert für die Gesellschaft reflektiert. Er bietet Analysen, Empfehlungen und Vorschläge für spezielle Maßnahmen und Vorhaben in und um Schutzgebiete in Deutschland, um zunehmenden Herausforderungen besser gewachsen zu sein.
Warum EUROPARC Deutschland?
EUROPARC Deutschland als Teil der EUROPARC Federation ist eine Organisation, in der aufgrund der Mitgliederstruktur das übergreifende Know-how der Nationalparke, Biosphärenreservate und – gemeinsam mit dem VDN – Naturparke versammelt ist.
Deshalb liefert die Erarbeitung eines solchen Aktionsplans im Rahmen unserer Organisation eine größtmögliche Garantie, verschiedene Ansätze sowie unterschiedlichen Standortbedingungen und Voraussetzungen einzubeziehen und zu optimieren.
Die Partnerorganisation Europarc España hat zwischen 1999 und 2003 einen „Action Plan for Protected Natural Areas of the Spanish State“ erarbeitet und auf dem Weltparkkongress 2003 in Durban vorgestellt. Wir sehen es als Aufgabe von Europarc Deutschland an, eine solche Initiative auch für Deutschland zu ergreifen.
Zukunft
EUROPARC Deutschland wird ein entsprechendes Konzept ausarbeiten, dessen Finanzierung absichern helfen sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung in die Praxis begleiten. Dies bedarf einer gemeinsamen, großen Anstrengung und ist nur mit den Schutzgebieten, dem Bund und den Ländern sowie den Naturschutzorganisationen (VDN, BUND, DNR, NABU und WWF) zu verwirklichen.
Die großen deutschen Naturschutzorganisationen unterstützen einmütig diesen Schritt. WWF Deutschland hat bereits zugesagt, einen erheblichen Betrag beizusteuern und so die Mittelbeschaffung zu erleichtern.
Wir gehen davon aus, dass dieser Aktionsplan einen wichtigen Beitrag zur systematischen Entwicklung der deutschen Schutzgebiete leisten wird und – auch als Konsequenz des letzten Weltparkkongresses – Deutschland im Naturschutz an die internationalen Standards weiter heranführen wird.
Anhang: Handlungsfelder
1. Schutzgebietsmanagement
Für alle drei Schutzgebietskategorien sind von EUROPARC Deutschland – für die Naturparke gemeinsam mit dem VDN – Leitbilder entwickelt worden, die neben dem BNatSchG einen Rahmen für das Management auch über Ländergrenzen hinweg darstellen. Für ein effektives Management der deutschen Großschutzgebiete bedarf es jedoch der Entwicklung und Anwendung von Standards zur Qualitätssicherung, sowie messbarer Indikatoren, um eine periodische Überprüfung möglich zu machen, die dann als Grundlage einer Zertifizierung dienen kann.
2. Kommunikation
Neben ihrer eigentlichen Schutzfunktion haben Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, die im Wesentlichen dem Bereich Kommunikation zuzuordnen sind. Kommunikation in einem umfassenden und zeitgemäßen Sinn verstanden bedeutet, alle potentiellen Kontaktstellen zwischen den Großschutzgebieten und der Öffentlichkeit als Einheit zu entwickeln, so dass ein professionelles und in sich konsistentes Bild entsteht.
3. Organisation
Für die weitere Entwicklung lassen sich drei Organisationsebenen unterscheiden:
4. Regionalentwicklung
Um die Potentiale von Großschutzgebieten für die Regionalentwicklung möglichst effizient nutzen zu können, ist eine Auswertung vorhandener Best-Practice-Beispiele sinnvoll und geboten. Auf dieser Grundlage sind Maßnahmepakete zu entwickeln und regional auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Für geeignete, an die regionalen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen sind Finanzierungsinstrumente zu entwickeln
5. Forschung/Monitoring
Entsprechend verfügbarer Kapazitäten (Geld, Personal, Kontakte) ist der Umfang und die Qualität der Forschung in den einzelnen Schutzgebieten sehr unterschiedlich. Ziel der Arbeit ist ein in den Grundzügen bundesweit einheitliches, nach Schutzgebietskategorien differenziertes, Forschungskonzept, das in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Schutzgebietsverwaltungen, ausgewählten Universitäten, Verbänden und Institutionen erarbeitet wird.
6. Planung
Großschutzgebiete haben im Verständnis von EUROPARC Deutschland zumindest bundesweite Bedeutung und sollten daher auch übergeordnet Berücksichtigung finden und sind nicht isoliert zu betrachten. Die übergeordnete Planung im Bereich des Bundes (Raumordnungsplan und -programm) und der Länder (Landesentwicklungspläne und –programme) sowie die Bauleitplanung mit Regional-, Flächennutzungs- und Bauleitplänen sollten die Zielstellungen der drei unterschiedlichen Großschutzgebietskategorien deshalb stärker als bisher berücksichtigen.
7. Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Verankerung der Großschutzgebiete in den einzelnen Ländern ist sehr unterschiedlich. Das betrifft auch die Zuständigkeiten für die entsprechenden Verwaltungen. Die Inhalte der Gesetze oder Verordnungen sowie die Kompetenzen der Verwaltungen entscheiden über die Qualität der einzelnen Schutzgebiete.
Eine Harmonisierung der Ländergesetze kann helfen, die Qualität des Managements besser abzusichern und überprüfbar zu machen.
8. Weiterentwicklung des Schutzgebietsnetzes
Großschutzgebiete in Deutschland sind Teil eines globalen Netzwerks der Schutzgebiete. Ausgerichtet an den internationalen Anforderungen und Kriterien (z.B. der IUCN, der UNESCO und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt) ist das deutsche Schutzgebietsnetz systematisch zu entwickeln.
9. Internationale Zusammenarbeit
Im Hinblick auf die internationale Außendarstellung der deutschen Großschutzgebiete kommt dem Bund eine besondere Rolle zu. Auf der Basis einer Bestandsaufnahme sind die internationalen Aktivitäten der deutschen Großschutzgebiete in Zukunft systematisch weiter zu entwickeln und stärker zu fördern.